Bewerben Sie sich jetzt für den Praktikerpreis der DGPZM

Die DGPZM honoriert jährlich herausragendes Engagement in der praktischen Umsetzung von Präventionskonzepten mit dem DGPZM-Praktikerpreis. Mit Unterstützung der Firma VOCO werden 2.500 Euro ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt auf dem 5. Deutschen Präventionskongress am 19./20. April 2024. Einsendeschluss ist der 15. März 2024.
Ausschreibung des Praktikerpreises der DGPZM

Frankfurt am Main, 25. Januar 2024: Für ein präventionsorientiertes Handlungskonzept schreibt die DGPZM erneut den DGPZM-Praktikerpreis aus. Damit würdigt die Gesellschaft das Engagement von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in ihrer täglichen Praxis innovative Präventionskonzepte erarbeiten. Die Auszeichnung ist fest etabliert und hat bereits vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis die Möglichkeit geboten, ihr Präventionskonzept einem breiteren Publikum vorzustellen. „Deshalb freuen wir uns auch in diesem Jahr wieder auf spannende Einreichungen praxisrelevanter Konzepte.“, stellt Prof. Dr. Anahita Jablonski-Momeni, Vizepräsidentin der DGPZM und Schirmherrin des Praktikerpreises, fest.

Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird von der Firma VOCO GmbH gesponsert. „Unser Unternehmen bietet mit seinen Produkten Lösungen für die Prävention in der Praxis an und ist stolz darauf, mit der Unterstützung des DGPZM-Preises einen weiteren Beitrag für eine gelungene Prävention leisten zu können.“, so Dr. Martin Danebrock vom wissenschaftlichen Service des Cuxhavener Dentalherstellers VOCO GmbH. Seit 2020 ist das Unternehmen Sponsor des Praktikerpreises.

Präventionskonzepte für Jung und Alt oder für Menschen mit besonderen Einschränkungen

Mit dem DGPZM-Praktikerpreis werden herausragende präventionsorientierte Handlungskonzepte in der zahnärztlichen Praxis ausgezeichnet. Es sind alle Konzepte denkbar, die sich mit praxisorientierten Lösungen für die zahnmedizinische Prävention auseinandersetzen. Hierzu gehören Konzepte für bestimmte Zielgruppen (z. B. ältere Menschen, Kleinkinder, Patient*innen mit bestimmten Krankheitsbildern) oder besondere Maßnahmen zur Prävention von dentalem Trauma und vieles mehr.

Der DGPZM-Praktikerpreis richtet sich primär an in der Praxis niedergelassene Kolleginnen und Kollegen. Aber auch in der Präventivzahnmedizin tätige Institutionen wie Gesundheitsbehörden, Landesarbeitsgemeinschaften, Kindergärten etc. sind herzlich willkommen, Beiträge einzureichen.

Teilnahmebedingungen und Vergabe am 5. Präventionskongress der DGPZM

Zur Teilnahme ist eine Kurzdarstellung des Konzeptes in Form eines Abstracts per E-Mail bei der DGPZM einzureichen (info@dgpzm.de und momeni@staff.uni-marburg.de). Nach Benachrichtigung durch den DGPZM-Vorstand werden die Konzepte als Kurzvortrag am diesjährigen 5. Präventionskongress der DGPZM vom 19. bis 20. April 2024 in Frankfurt am Main präsentiert. Das beste Konzept wird noch auf derselben Tagung mit dem DGPZM-Praktikerpreis ausgezeichnet. Das Format des Abstracts sowie die Teilnahmebedingungen stehen auf der Homepage der DGPZM bereit (https://www.dgpzm.de/wissenschaft-und-Praxis/foerderungen-und-preise/preise#).

Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. März 2024. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

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